Bürgerinitiative "Alles dicht in Lindlar" gegen die Dichtheitsprüfung

Liebe Mitbürger in Lindlar,

viele von Ihnen haben sicher vom Landeswassergesetz § 61a in NRW gehört, das bis 2015 eine Dichtigkeitsprüfung der privaten Abwassergrundleitungen vorschreibt. Die Gemeinden und Städte machen jetzt Ernst damit und schreiben die Hauseigentümer in dieser Sache an. Sie können das Problem nicht mehr aussitzen. Sobald die Gemeinde an Sie herantritt, kommen auf Sie persönlich in den nächsten Monaten Kosten von
mehreren tausend Euro zu.

Die Kosten werden alle treffen: Rentner und Witwen genauso wie unter Zinslasten ächzende junge Familien und letztlich natürlich auch alle Mieter. Die von politisch Verantwortlichen und Handwerk publizierten Kosten sind nur die halbe Wahrheit und viel zu niedrig angesetzt. Die meisten Hauseigentümer werden sich die Augen reiben, wenn die Rechnungen kommen für Maßnahmen, die nachweislich - bis auf wenige Ausnahmen - keinerlei Nutzen für die Umwelt bringen. Zudem gibt es keine nachhaltigen Sanierungsverfahren, die ohne gravierende Eingriffe in die Bausubstanz auskommen.

Es gibt keine andere Maßnahme im Land mit einem derart krassen Missverhältnis zwischen zu erwartendem Nutzen und den horrenden Kosten.

Die Anforderungen an die Prüfung werden von den Gemeinden unterschiedlich geregelt. In der Regel kann nach einer Hochdruckreinigung die Grundleitungen per Kamera befahren werden, dabei per Funk die Lage vermessen und eine Sichtprüfung auf Schäden durchgeführt wird. Danach wird eine Druckprüfung durchgeführt, bei der alle Auslässe der Abwasserleitungen ins Haus und in den öffentlichen Kanal zu verschließen sind. Es wird dann gemessen, ob ein erzeugter Überdruck über eine gewisse Zeit erhalten bleibt. Andernfalls muss nach Lecks gesucht und müssen diese abgedichtet werden.

Wer schon einmal den Installateur wegen eines verstopften Rohres bemüht hat, der weiß, dass alleine eine Hochdruckreinigung über kurze Distanz einige hundert Euro kosten kann. Hier kommen mindestens noch Kamerafahrt und Druckprüfung hinzu. Zudem muss oft die Straßendecke bei einer Sanierung vor dem Haus aufgebrochen werden. Diese Straßenzüge in NRW mit Bebauung sind danach auf Kosten der Anlieger wieder vollständig zu rekonstruieren.

Dann ist von Sanierungsmaßnahmen die Rede, die neben aufwändigen Grabungen, der Zerstörung von Außenanlagen auch ein Aufstemmen von Kellerböden vorschreiben, um eventuell schadhafte Rohre instand zu setzen. Viele Eigenheimbesitzer besitzen keinen Keller oder nutzen diesen teilweise als Wohnraum, heutzutage oft auch mit Fußbodenheizung ausgestattet. Dann geht es großflächig mit dem Presslufthammer durch Fliesen, Estrich, Heizungsrohre, Dämmung, Isolierung, Beton, PE-Abdichtung gegen Bodenfeuchte, Sauberkeitsschicht und Kies hinab zu den Rohren. Die Kosten sind kaum absehbar und Ihr Haus ist für Wochen unbewohnbar. Zudem ist fraglich, ob die Abdichtung gegen Bodenfeuchte unterhalb einer Bodenplatte wieder funktionsfähig hergestellt werden kann.

Es gibt kein grabenloses Verfahren, für das eine Fachfirma langfristige Garantien übernimmt. Im Gegenteil gibt es Aussagen den Kunden gegenüber, dass etwa Inliner höchstens 10 Jahre halten. Danach ist damit zu rechnen, dass diese sich ablösen und zu Verstopfungen führen, die dann tatsächlich das Aufstemmen von Kellerböden notwendig machen. Das Schadenpotential für NRW nimmt damit katastrophale Dimensionen an. Denn was bringt es, flächendeckend mit enormen Kosten zu prüfen, wenn in aller Regel eine wirtschaftlich vernünftige Sanierung nicht möglich ist. Einen Sanierungszwang kann es nur geben, wenn nachweislich Gefahr im Verzug ist für das Grundwasser oder ein im Vergleich zu benachbarten Quellen bedeutender Fremdwassereintrag vorliegt. Das wird nur in verschwindend wenigen Ausnahmen der Fall sein. Ansonsten würde eine etwa als Grundlast im Grundbuch eingetragene Auflage genügen, nach einem Abriss den möglicherweise belasteten Boden auszutauschen. Diese Pflicht besteht aber ohnehin schon.

Die Kosten für die Prüfung können für manche Eigenheimbesitzer existenzgefährdend sein. Wenn die Annahmen der Landesregierung stimmen, können die gesamten Kosten leicht den Jahreshaushalt des Landes NRW übersteigen, die von uns als Hauseigentümern und letztendlich natürlich auch den Mietern aufzubringen sind. Das ist eine gigantische Summe, die dann bei sinnvollen Umweltschutzprojekten fehlt.

Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 1. März 2010 begründet eine grundsätzliche Überwachungspflicht und überlässt die Modalitäten der Überwachung und ihrer Dokumentation einer noch nicht ergangenen Rechtsverordnung des Bundes, die mit Zustimmung des Bundesrates / der Länder erlassen werden kann. Solange diese Ausführungsbestimmungen fehlen, weiß niemand, wie die Voraussetzungen aussehen werden, unter denen keine Pflicht zur Selbstüberwachung bestehen kann, weiß niemand, auf welche Art und Weise oder wie Hauseigentümer Informationen zum Zustand ihrer Abwasseranlage beschaffen, bereitstellen und übermitteln müssen, läuft jeder Hauseigentümer, der jetzt eine Dichtigkeitsprüfung durchführt und dokumentiert, Gefahr, dass seine Aufzeichnungen nicht denjenigen entsprechen, die später verlangt werden

Helfen Sie mit, diesen Wahnsinn zu stoppen! Die immensen Kosten sind von Hauseigentümern und letztendlich auch den Mietern zu tragen.

Die Initiative “Alles-dicht-in-Lindlar” will das Landeswassergesetz § 61a kippen um eine gigantische Fehlinvestition auf dem Rücken der Eigenheimbesitzer im Land zu verhindern. Die vielerorts vorgeschlagenen brachialen Mittel zur Prüfung der Abwasserleitungen werden den Sanierungsbedarf in vielen Fällen erst herstellen. Die behaupteten Umweltschäden durch undichte private Abwasserrohre sind im Allgemeinen nicht belegbar. Es kann nicht sein, dass die Eigenheimbesitzer in NRW immense Lasten schultern für eine Maßnahme, deren Notwendigkeit und Wirksamkeit unklar ist.

Der neueste, im August 2009 veröffentlichte, 5. Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie hat es bestätigt - Deutschland erfüllt die EU-Vorgaben im Bereich Abwasserentsorgung vorbildlich. Dabei schneidet Deutschland im europäischen Vergleich sehr gut ab, die Anforderungen der Richtlinie werden voll erfüllt. Darüberhinaus gibt es keine EU-Richtlinie zur Prüfung der privaten Abwasserleitungen.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Dort, wo tatsächlich Probleme bestehen, wo nachweislich eine Grundwassergefährdung naheliegt oder eine Fremdwasserproblematik besteht, müssen die Quellen identifiziert und muss gehandelt werden. Das darf aber nicht verdachtsunabhängig und flächendeckend geschehen. Der Alleingang der Landesregierung lässt sich auch nicht mit einer TÜV-Untersuchung für PKW oder der Schornsteinfegerpflicht vergleichen. Deren Kosten und Folgen sind begrenzt und keinesfalls existenzgefährdend. Zudem ist der Zusammenhang zwischen einer TÜV-Untersuchung und der Verkehrssicherheit klar belegt und wird nicht bestritten. Für die Dichtheitsprüfung mit Zwangssanierung gilt dagegen weder das eine, noch das andere.

Die wichtigsten Argumente gegen den Prüfungszwang werden hier durch Fakten belegt:

1. Der Nutzen der Prüfungen ist nicht belegbar.
2. Die Kosten insgesamt für Hauseigentümer und letztlich die Mieter sind unvorstellbar  hoch.
3. Die Gemeinden und Städte selbst sind überfordert und werden für Prüfung und
   Sanierung der öffentlichen Leitungen Jahrzehnte benötigen, wie das Beispiel Köln zeigt.

Die Forderungen daraus sind zusammengefasst:
- Die flächendeckende Dichtigkeitsprüfung wird ausgesetzt. 
- Dichtheitsprüfung und Sanierung - wo erforderlich - erfolgt nur gleichzeitig mit den öffentlichen Kanälen.
- Die starre Fristsetzung 2015 mit Strafandrohung muss vom Tisch.
- In Niedersachsen wurde auf die Prüfung inzwischen verzichtet.
- In Hessen werden Abwasserleitungen nur ab der Hauswand bis zum Einlauf in den Hauptwasserkanal geprüft.
- In Schleswig-Holstein geht eine andere Initiative mit zunehmendem Erfolg gegen den
  Wahnsinn vor und wartet mit interessanten Fakten und Gutachten auf.